Neuerungen und Wissenswerte aus dem Gesundheitswesen
Check-up 35 (jetzt alle 3 Jahre)
Oktober 2021
Patienten ab dem 35. Lebensjahr können einmal eine Untersuchung auf Hepatitis durchführen lassen.
Oktober 2019
Bisher konnten Patienten alle 2 Jahre einen sogenannten Check-up 35 durchführen lassen.
Der Check-up 35 ist jetzt nur noch alle 3 Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Patienten zwischen 18 und 35 Jahren haben einen einmaligen Anspruch auf einen Check-up.
Arbeiten noch vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
> Sie haben wegen einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit erhalten. Nun geht es Ihnen vor Ablauf des bescheinigten Zeitraumes wieder besser und sie wollen wieder arbeiten gehen. Dies können Sie machen. Sie benötigen keine "Gesundschreibung" vom Arzt und der Arbeitgeber freut sich... .
Verschreibung von Medikamenten bei längerem Auslandsaufenthalt
> Wenn anläßlich eines Auslandsaufenthaltes mehr als der Quartalsbedarf der "Dauermedikamente" benötigt wird, darf der Arzt für diesen Mehrbedarf nur ein Privatrezept ausstellen.
Der Leistungsanspruch für gesetztlich versicherte Personen ruht, solange sich der Patient im Ausland aufhält.
Zu Fragen der Kostenerstattung der privat verordneten Medikamente wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Neue Datenschutzbestimmungen
> Ab 25. Mai 2018 tritt eine Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.
Informationen erhalten Sie in der Praxis (Auslage im Wartezimmer) oder hier unter der Rubrik "Datenschutz-Informationen".
Neue Laborpauschalen ab April 2018
> Ab 1.4.2018 werden neue Laborpauschalen festgelegt.
Laboruntersuchungen - auch auf Wunsch der Patienten, ohne konkreten Anlass im Rahmen einer ärztlichen Diagnosefindung - haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
Unter anderem deswegen begrenzt der Gesetzgeber weiter die Möglichkeiten des Arztes im Rahmen der Labordiagnostik.
Bitte kontaktieren Sie uns vor einer von Ihnen gewünschten Blutuntersuchung. Wir klären dann , ob diese zu Lasten der Krankenkasse möglich ist oder ob eine private Verrechnung der gewünschten Blutuntersuchung angezeigt ist.
Blutuntersuchungen aus "eigenem Interesse" des Patienten müssen in der Regel auch selbst bezahlt werden ! Sie erhalten dann vom Labor eine Rechnung.
Hilfe und Unterstützung im Alter
> Bei Fragen zur Unterstütrzung im Alter und zur Pflege gibt es ein Bürgertelefon bei der Senatorin für Kinder, Jugend und Frauen.
In Bremen sind 17 Dienstleitungszentren eingerichtet.
Diese Zentren beraten Sie z.B. in Fragen zur Pflegeversicherung, zur Nachbarschaftshilfe, zur Betreuung demenzkranker Angehöriger und erledigen auch Schriftliches.
Unter www.soziales.bremen.de/info/pflege erfahren Sie mehr.
Das Bürgertelefon erreichen Sie unter der Telefonnummer (0421) 115 .